Regelung Camping Santa Margherita

ART. 1

Das Betreten des Campingplatzes setzt die vollständige Kenntnis und Anerkennung dieser Regeln und Vorschriften sowie aller anderen Bestimmungen voraus, die die Direktion zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Aufenthalts für angebracht hält. Bei der Buchung oder beim Check-in wird dem Kunden ein Exemplar dieser Ordnung, zu deren Einhaltung er verpflichtet ist, ausgehändigt. Der Kunde erkennt an, dass der „Gemeindecampingplatz Santa Margherita“ eine Einrichtung der Zweckgesellschaft „Don Moschetta“ ist, einer öffentlichen Einrichtung der Gemeinde Caorle, und er sich dessen bewusst ist, dass Kunden und Mitarbeiter den öffentlichen Vorschriften (auch verhaltensbezogener Art) unterliegen, die in den geltenden Gesetzen vorgesehen sind. Der Kunde erkennt außerdem an, dass sich dze „Gemeindecampingplatz Santa Margherita“ in einem durch Umweltauflagen geschützten Gebiet befindet und verpflichtet sich, diese zu respektieren.

ART. 2

Bei der Ankunft muss der Gast sich selbst und jedes Mitglied seines Hausstands an der Rezeption mit einem gültigen Ausweisdokument für die Zwecke der gesetzlichen Registrierung anmelden. Der Gast ist verpflichtet, die Richtigkeit der Eintragungen zu überprüfen, die Direktion über etwaige Unstimmigkeiten zu informieren und Änderungen wie Stellplatzwechsel, An- und Abreise von Personen im Voraus mitzuteilen. Die angemeldeten Personen erhalten ein Identifikationsarmband und sind verpflichtet, es während ihres gesamten Aufenthalts zu tragen. Das Sicherheitspersonal kann sich das Recht vorbehalten, Gästen ohne Armband und Ausweis den Zutritt zum Campingplatz zu verweigern. Die Gäste erhalten einen Kontrollbeleg, der bei jeder Aufforderung durch das Personal vorgelegt werden muss. Außerdem müssen die Gäste ihren Parkausweis gut sichtbar in ihrem Fahrzeug ausstellen. Jeder, der den Campingplatz ohne Reservierung betritt, auch wenn es sich nur um einen Restaurantbesuch handelt, muss sich ausweisen und ist verpflichtet, sein Ausweisdokument im Büro abzugeben.

ART. 3

Auf jedem Stellplatz „Caorlina“ oder „Bragozzo“ darf neben einem Auto ein Wohnwagen oder Wohnmobil aufgestellt werden. Das Aufstellen eines kleinen Zusatzzeltes (kanadisches Iglu) ist ebenfalls erlaubt. Auf den Stellplätzen „Gondola“ können nach Ermessen der Direktion ein oder mehrere Zelte aufgestellt werden.

ART. 4

Zum Zeitpunkt der Buchung (online, per Fax, Telefon oder E-Mail) ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises erforderlich, mindestens jedoch 100,00 €. Die restlichen 70 % des Mietpreises müssen innerhalb von 24 Stunden ab dem Tag der Ankunft auf dem Campingplatz bezahlt werden, der mit dem Check-in formalisiert wird. Die Zahlung des Aufenthalts für nicht gebuchte Stellplätze muss immer innerhalb von 24 Stunden nach dem Check-in erfolgen. Zusätzliche Kosten für nach dem Einchecken angeforderte Leistungen können bei der Abreise beglichen werden, wobei die Leistungen jedoch nicht gewährt werden können, wenn die Reservierung nicht wie oben angegeben beglichen wurde. Verspätungen bei der Ankunft müssen der Direktion unverzüglich mitgeteilt werden und haben in jedem Fall, wie bei vorzeitiger Abreise, die Zahlung des gesamten Buchungszeitraums zur Folge. Verspätungen von mehr als 24 Stunden, die nicht gemeldet werden, haben die Stornierung der Buchung und die Einbehaltung der Anzahlung zur Folge. Eventuelle Strafen oder Bußgelder, die bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen verhängt werden, müssen ebenfalls bei der Abreise bezahlt werden. Bei der Abreise müssen die Parkausweise und alle anderen Instrumente, die dem Campingplatz gehören, zurückgegeben werden. Jegliche Säumnis oder Nichtbezahlung hat zur Folge, dass der Kunde später nicht mehr auf dem Campingplatz übernachten oder eine Reservierung vornehmen kann.

ART. 5

Die Aufenthaltstage werden entsprechend der Anzahl der Nächte gezählt; die Abreise muss bis 11:00 Uhr morgens erfolgen. Nach dieser Uhrzeit wird ein zusätzlicher Tag gezählt.

ART. 6

Personen, die Camper besuchen möchten, auch wenn es sich um Familienmitglieder oder Freunde handelt, müssen am Eingang ein Ausweisdokument abgeben und den in der Preisliste angegebenen Eintrittspreis bezahlen, sofern ihr Aufenthalt für länger als 60 Minuten vorgesehen ist. Das Ausweisdokument wird ihnen beim Verlassen des Campingplatzes zurückgegeben.

ART. 7

Pro Stellplatz und in den angegebenen Unterkünften sind maximal zwei Haustiere erlaubt. Die Haustiere müssen an der Leine geführt werden und einen Mikrochip bzw. einen Impfpass besitzen. Haustiere müssen immer an der Leine (Höchstlänge 1,5 m) geführt werden und dürfen sowohl auf dem Stellplatz als auch in den Unterkünften niemals unbeaufsichtigt bleiben. Das Tier muss immer ein Maulkorb in angemessener Größe tragen, der bei Bedarf oder auf Verlangen der zuständigen Behörden zu verwenden ist. Haustiere sind in den Gemeinschaftstoiletten und im Supermarkt verboten. Es ist die Pflicht der Haustierbesitzer, die Gesundheits- und Hygienevorschriften einzuhalten, die Tiere für ihre physiologischen Bedürfnisse außerhalb des Campingplatzes zu begleiten und ihre Exkremente mit den Beuteln aufzusammeln, die in entsprechenden Automaten bereitgestellt werden. Die Besitzer sind für alle Schäden verantwortlich, die ihr Haustier an Dritten oder an den Einrichtungen des Campingplatzes verursacht. Jeder Fall von Misshandlung wird bei den zuständigen Behörden gemeldet. Die Direktion behält sich das Recht vor, Gäste, die sich nicht an diese Bestimmungen halten, sowie Gäste, deren Haustier besonders laut oder gefährlich ist, des Campingplatzes zu verweisen. Für den Zugang zum Hundebereich oder zum Strand beachten Sie bitte die jeweils geltende Gemeindeverordnung.

ART. 8

Der unbefugte Zutritt zum bzw. der unbefugte Aufenthalt auf dem Campingplatz werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geahndet. Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung behält sich die Direktion das Recht vor, ein Bußgeld in Höhe von 5,00 € pro Verstoß zu verhängen; die Zahlung der Strafe muss bei der Abreise beglichen werden. Ein Verhalten, das nicht mit der Hausordnung übereinstimmt und gegen die Regeln des zivilisierten Lebens verstößt, kann ein Grund für den Ausschluss vom Campingplatz sein, ungeachtet möglicher zivil- und/oder strafrechtlicher Schritte. Die Nichteinhaltung der Hausordnung, und das auch wenn diese nur teilweise befolgt wird, führt zu einer Verwarnung durch das zuständige Personal.

ART. 9

Störende Geräusche, Verhaltensweisen, Spiele und Aktivitäten, die die Gäste sowie Ruhe und Frieden auf dem Campingplatz stören, sind untersagt. Von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 23:00 bis 7:00 Uhr ist das Abwaschen von Geschirr verboten, die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen ist ebenfalls untersagt, kurz: die Nachtruhe muss strikt respektiert werden: Wer nach 23:00 Uhr zurückkehrt, muss sein Fahrzeug außerhalb des Campingplatzes abstellen. Während der Sommermonate müssen auch die in der geltenden Gemeindeordnung festgelegten Ruhezeiten eingehalten werden. Erwachsene sind für das Verhalten von Minderjährigen verantwortlich, die die Ruhe, Sicherheit und Hygiene der anderen Gäste beeinträchtigen. Minderjährige werden nur in Begleitung von Erwachsenen oder im Besitz einer Verantwortungserklärung akzeptiert. Aus Gründen der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und des Verkehrs kann sich die Direktion jederzeit das Recht vorbehalten, das Durchfahrtsverbot aufzuheben, indem sie die Ein- und Ausfahrt von Fahrzeugen von 13:00 bis 15:00 Uhr gestattet.

ART. 10

Innerhalb des Campingplatzes ist es strengstens verboten: im Boden zu graben und zu wühlen, Feuer im Freien zu entfachen, die Vegetation zu beschädigen, Autos oder andere Fahrzeuge zu waschen, Zäune zu errichten, Hängematten o. Ä. an Pflanzen zu binden bzw. an ihnen zu verankern, Seile in Augenhöhe zu ziehen und Geräte fix zu installieren oder irgendetwas anderes, das eine potenzielle Gefahr darstellen oder ein Hindernis für den freien Durchgang schaffen könnte (Regionalgesetz Nr. 56 vom 16. Dezember 1999 und STÄDTISCHE KOMMUNALORDNUNG), Planen und verschiedene Abdeckungen, die an Pflanzen gebunden oder am Boden befestigt werden, zu installieren(Regionalgesetz Nr. 56/99 und STÄDTISCHE KOMMUNALORDNUNG). Es dürfen nur Gasgrills verwendet werden.

ART. 11

Die Direktion haftet nicht für Schäden, für die sie nicht direkt verantwortlich ist, wie z. B. Naturkatastrophen, zufällige Ereignisse, Feuer, Diebstahl, herabfallende Tannenzapfen usw. Die Campingplatzverwaltung haftet nicht für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände oder für Unfälle oder Verletzungen, die durch den Camper selbst verursacht wurden. Die Direktion haftet nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen.

ART. 12

Auf dem Campingplatz gefundene Gegenstände müssen der Direktion zur Aufbewahrung übergeben werden, die Ihnen dann eine Quittung ausstellt.

ART. 13

Für Beschwerden oder Informationen sollten sich die Gäste ausschließlich an die Geschäftsleitung wenden.

ART. 14

Es ist verboten, elektrische Geräte während Ihrer Abwesenheit laufen zu lassen. Laden Sie nicht mehr als ein elektrisches Gerät an einer einzigen Steckdose. Es ist verboten, mehrere Stecker/Steckdosen zu verwenden. Für den Anschluss an die Steckdose auf den Stellplätzen ist es zwingend erforderlich, dass die Installation, das Kabel und der Stecker den EWG-Normen entsprechen. Jeder Stellplatz hat Anspruch auf einen einzelnen Steckdosenanschluss.

ART. 15

Auf dem Campingplatz ist es strengstens untersagt, kommerzielle, gewerbliche oder handwerkliche Tätigkeiten auszuüben, die nicht von der Direktion genehmigt wurden. In jedem Fall müssen alle kommerziellen Aktivitäten in vollständiger Übereinstimmung mit den vorliegenden Bestimmungen sowie mit den anderen Bestimmungen der Zweckgesellschaft „Don Moschetta“ ausgeübt werden.

ART. 16

Die Gäste werden gebeten, die Toiletten während der Reinigungszeiten nicht zu benutzen. Das Personal wird ungeeignete Bereiche markieren. Die Toiletten sollten nach der Benutzung in dem Zustand hinterlassen werden, in dem Sie sie vorfinden möchten.

ART. 17

In der Zeit vom 1. Januar bis zum 15. Mai und vom 15. September bis zum 31. Dezember können Reservierungen mit einem Minimum von 2 Nächten angenommen werden; in der Zeit vom 15. Mai bis zum 15. September werden Reservierungen allerdings nur mit einem Minimum von 7 Nächten angenommen. Die Direktion behält sich das Recht vor, Stellplätze und Mobilheime nach eigenem Ermessen zuzuweisen. Bei der Ankunft stehen die Stellplätze ab 15:00 Uhr zur Verfügung, die Mobilheime ab 16:00 Uhr. Bei der Abreise müssen die Stellplätze bis 11:00 Uhr, die Mobilheime bis 10:00 Uhr geräumt sein

ART. 18

Die Buchung wird erst nach Eingang der Anzahlung (in Höhe des von der Direktion festgelegten Betrags) per Banküberweisung endgültig bestätigt. Verspätungen bei der Ankunft müssen der Direktion unverzüglich mitgeteilt werden und haben in jedem Fall, wie bei einer vorzeitigen Abreise, die Zahlung des gesamten gebuchten Zeitraums zur Folge. Verspätungen von mehr als 24 Stunden bei der Ankunft, die nicht mitgeteilt werden, führen zur Stornierung der Buchung. Im Falle einer Stornierung wird ein Gutschein in Höhe der Anzahlung ausgestellt, der innerhalb des folgenden Jahres eingelöst werden kann. Bei einer Stornierung innerhalb von 15 Tagen vor Beginn des Aufenthalts oder bei Nichtanreise wird hingegen keine Rückerstattung gewährt. Der gebuchte Stellplatz kann nicht geändert werden.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR BUCHUNGEN UND STORNIERUNGEN

In der Zeit vom 1. Januar bis zum 15. Mai und vom 15. September bis zum 31. Dezember können Reservierungen mit einem Minimum von 2 Nächten angenommen werden; in der Zeit vom 15. Mai bis zum 15. September werden Reservierungen allerdings nur mit einem Minimum von 7 Nächten angenommen, wobei Ankunft und Abreise an Samstagen zu erfolgen haben. Bei Stornierungen von Buchungen im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. September erfolgt keine Rückerstattung bei Stornierungen innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Aufenthalts oder bei Nichtanreise. Bei einer Stornierung unter Einhaltung der Frist wird die geleistete Anzahlung unter Einbehaltung von 25,00 Euro als Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.

In der Zeit vom 16. September bis zum 14. Mai gibt es keine Rückerstattung für diejenigen, die ihre Buchung innerhalb von 5 Tagen vor Beginn ihres Aufenthalts stornieren, oder bei Nichtanreise. Im Falle einer Stornierung innerhalb der angegebenen Frist wird die Kaution zurückerstattet, wobei 25,00 € als Bearbeitungsgebühr einbehalten werden. Bei der Buchung ist eine Kaution in Höhe von 30 % des Mietpreises, mindestens jedoch 100,00 € zu hinterlegen. Die restlichen 70 % des Mietpreises müssen innerhalb von 24 Stunden ab dem Tag der Ankunft auf dem Campingplatz im Rahmen des Check-ins gezahlt werden. Die Zahlung des Aufenthalts für nicht gebuchte Stellplätze muss immer innerhalb von 24 Stunden ab dem Tag des Check-ins erfolgen.

Zusätzliche Kosten für nach dem Check-in angeforderte Zusatzleistungen können bei der Abreise beglichen werden. Die Leistungen können jedoch nicht gewährt werden, wenn die Buchung nicht zuvor wie oben angegeben beglichen wurde. Verspätungen bei der Ankunft müssen der Direktion rechtzeitig mitgeteilt werden und haben in jedem Fall, wie bei vorzeitiger Abreise, die Bezahlung des gesamten gebuchten Zeitraums zur Folge. Verspätungen von mehr als 24 Stunden, die nicht mitgeteilt werden, haben die Stornierung der Buchung und die Einbehaltung der Anzahlung zur Folge.